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Information über regulatorisch bedingte Terminalmigrationen

Hintergrund

Als Netzbetreiber ist EC Cash Direkt verpflichtet für die Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie von vertraglichen Verpflichtungen und freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen in der Payment Industrie zu sorgen.

In den nächsten Jahren sind wir und unsere Kunden von mehreren regulatorischen Verpflichtungen betroffen, die bei nicht fristgerechter Umsetzung teils auch Strafen nach sich ziehen können.

Im Einzelnen sind derzeit folgende unserer Kunden von den Änderungen betroffen:

  1. Kunden mit Kredit und Debit Akzeptanz (Mastercard und Visa) - Frist: 30.09.2022
  2. Kunden mit Nutzung von girocard - Frist: 31.12.2024

Im Folgenden werden die Hintergründe der einzelnen Maßnahmen sowie Empfehlungen beschrieben.

1. SINGLE TAP

KUNDEN MIT KREDIT UND DEBIT AKZEPTANZ (MASTERCARD UND VISA)

Worum geht es?

Mit Inkrafttreten der PSD2 sind Zahlungsdienstleister ab dem 14.09.2019 im Europäischen Wirtschaftsraum grundsätzlich verpflichtet, eine starke Kundenauthentifizierung zu verlangen, wenn Zahlungen am POS stattfinden. Dafür wird die Authentifikation, die aus zwei von drei Faktoren (Wissen, Besitz und Inhärenz) basiert, geprüft und autorisiert.

Als elektronische Zahlungen mit starken Kundenauthentifizierung werden heute insbesondere betrachtet:

  • kontaktbehaftet: EMV Chip Karte mit PIN (online/offline)
  • kontaktlos: NFC-fähige Karte mit PIN, Mobile Device (z. B. Smartphone), Wearables

Ausnahmen gelten in folgenden Fällen:

  • Zahlungen, bei denen der Herausgeber der Karte nicht in Europa ansässig sind.
  • kontaktlose Zahlungsvorgänge im Kleinbetragsbereich, wenn dabei die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
    • Der Einzelbetrag des Zahlungsvorgangs geht nicht über 50 € hinaus, und
    • die früheren Zahlungsvorgänge, die über ein mit einer kontaktlosen Funktion ausgestattetes Zahlungsinstrument ausgelöst wurden, gehen seit der letzten Durchführung einer starken Kundenauthentifizierung zusammengenommen nicht über 150 € hinaus, oder
    • die Anzahl der aufeinanderfolgenden kontaktlosen elektronischen Zahlungsvorgänge, die über das mit einer kontaktlosen Funktion ausgestattete Zahlungsinstrument ausgelöst wurden, geht seit der letzten Durchführung einer starken Kundenauthentifizierung nicht über fünf hinaus.

Führen die vorgenannten Prüfpunkte dazu, dass keine Ausnahme gegeben ist, ist eine starke Kundenauthentifizierung vom Konsumenten zu verlangen.

Das Terminal wird daraufhin versuchen die Transaktion ohne erneuten Lesevorgang (als Single Tap bekannt) weiter- zuführen und die geforderte Authentifikation vom Konsumenten einfordern, z. B. online oder offline PIN, und das Ergebnis in einer zweiten online Nachricht an den Issuer übermitteln. Der Issuer entscheidet dann anhand der zweiten online Nachricht, ob er der Transaktion zustimmt. War die Autorisierung erfolgreich, ist die Ausnahme bis zum Erreichen der Grenzwerte wieder aktiv. Dieses Verfahren stellt sicher, dass eine verlorengegangene kontaktlos- fähige Karte nicht unbegrenzt genutzt werden kann.

Was ist zu tun? Was ändert sich für unsere Kunden?

Terminals, die weiterhin Visa und Mastercard (inkl. VPAY und Maestro) akzeptieren wollen, müssen bis 30.09.2022 entweder durch ein Softwareupdate auf den neusten Stand gebracht werden oder ggfs. - sollte herstellerseitig keine Software mehr entwickelt werden - gegen ein neues Terminal getauscht werden. Sollte ein Terminaltausch erforderlich sein, sprechen wir unsere betroffenen Kunden individuell darauf an. Alle nicht individuell angesprochenen Kunden können auch nach dem 30.09.2022 mit dem vorhandenen Terminal ohne Einschränkungen weiterarbeiten.

 

2. GIROCARD

TA 7.2

Worum geht es?

Im TA (Technischer Anhang) gibt die Deutsche Kreditwirtschaft allen ihren direkten Vertragspartnern die technischen Rahmenbedingungen zur Teilnahme als Netzbetreiber im girocard Netzbetrieb vor (im Detail sind hier Anforderungen an Ausstattung, Funktion, Schnittstellen, Sicherheit definiert). Derzeit entsprechen die Terminals von EC Cash Direkt den Anforderungen gemäß TA 7.1.

Bis Ende 2024 sind die Anforderungen aus der Spezifikation TA 7.2 für alle PoS Terminals zu erfüllen, d.h. es muss rechtzeitig ein TA 7.2-Update oder ein Gerätewechsel auf ein TA 7.2-fähiges Terminal durchgeführt werden, um girocard auch nach dem 31.12.2024 akzeptieren zu können.

Was ist zu tun? Was ändert sich für Sie als Kunde von EC Cash Direkt?

Terminals, die weiterhin girocard akzeptieren wollen, müssen entweder durch ein Softwareupdate auf den neuesten Stand gebracht werden oder ggfs. - sollte herstellerseitig keine Software mehr entwickelt werden - gegen ein neues Terminal getauscht werden. Mit der Softwareverfügbarkeit wird in Q4 2021 gerechnet.

Ein sehr großer Teil unserer Kunden erhält ein automatisches Softwareupdate. Sollte ein Terminaltausch erforderlich sein, informieren wir die hier betroffenen Kunden individuell.