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Kreditkarten

In Deutschland sind überwiegend Kreditkarten als Chargekarten verfügbar. Bei einer Chargekarte erhält der Karteninhaber monatlich eine Rechnung, die sofort bzw. innerhalb einer Frist von bis zu 30 Tagen fällig ist. Der Kunde erhält also für den Zeitraum zwischen der Bezahlung einer Ware und der Fälligkeit der Rechnung einen zinslosen Kredit mit sehr kurzer Laufzeit. In Deutschland ist dies die gängigste Art von Kreditkarten. Ein weiteres Prinzip, das allerdings erst seit kurzem Verbreitung findet, ist das sog. "charge and credit"-Verfahren. Es stellt streng genommen eine Mischung aus einer Kreditkarte und einer Debitkarte bzw. Chargekarte dar. Der Karteninhaber kann bei einer charge-and-credit-Karte selbst entscheiden, wie hoch sein Kartenlimit ausfällt.

Mittlerweile gibt es auch Prepaid-Karten, bei denen Zahlungen nicht auf Kredit-, sondern auf Guthabensbasis abgewickelt werden. Der zu bezahlende Betrag wird aus einem vorher bezahlten Guthaben beglichen, es handelt sich also um eine Guthabenkarte, nicht um eine Kreditkarte im engen Sinne.

Die Karten können nur an solchen Kreditkartenakzeptanzstellen verwendet werden, die online angebunden sind. Dadurch soll ein Überziehen des Guthabens verhindert werden. Achtung: Die meisten Karten sind nicht hochgeprägt und tragen den Vermerk „Electronic use only“.

Technische Entwicklung

Sowohl die POS-Terminals als auch die internen Datenverarbeitungssysteme haben aber nicht nur zu einer effizienteren Abwicklung der Transaktionen beitragen, sondern auch die Sicherheit, die bei einem internationalen Massenzahlungssystem von besonderer Bedeutung ist, auf einen hohen Stand gebracht. Der nächste Schritt wird hier die Ausstattung der Kreditkarten mit einem Chip auf Basis der EMV-Spezifikationen sein. Kombiniert mit EMV-fähigen POS-Terminals soll dann eine Fälschung der Kreditkarten nicht mehr möglich sein. Dies ist dann die Grundlage für Kreditkarten, von Transaktionen, die auf Unterschrift basieren, auf Transaktionen, die auf PIN basieren, umzusteigen. Bei Terminals ohne EMV-fähigkeit trägt der Händler seit Anfang 2011 das Betrugsrisiko.

Es existieren aktuell folgende Kreditkarten:

International ausgegeben:

  • American Express
  • Diners Club
  • MasterCard (früher in Europa unter dem Namen Eurocard)
  • Visa

 Regional ausgegeben:

  • China UnionPay (Einzige in China und nur dort ausgegebene Kreditkarte – in Deutschland mittlerweile relvant)
  • JCB (Japan Credit Bureau) (hauptsächlich in Japan ausgegebene Kreditkarte – ebenfalls relevant in Deutschland)
  • Discover Card (Nur in den USA ausgegebene Kreditkarte)
  • DinaCard (nur in Serbien ausgegebene Kreditkarte)
  • Transcard (nur in Bulgarien ausgegebene Kreditkarte)

Besondere Anforderungen Geldwäschegesetz

Bei der Vermittlung von Akzeptanzverträgen hat der Gesetzgeber uns verpflichtet die Durchführung der Identifizierung gemäß § 4 Abs. 3 und 4 GwG (s. Link) sowie die wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse der potentiellen Vertragspartner zu überprüfen.

Dabei wird insbesondere auch die Adresse, Rechtsform und die gesetzliche Vertretung überprüft. Es wird durch EC Cash Direkt die Richtigkeit der Angaben des potentiellen Vertragspartners aufgrund der Vorlage von Dokumenten (z. B durch Handelsregisterauszug oder, falls das Unternehmen im Handelsregister nicht eingetragen ist, durch Gewerberegisterauszug) überprüft. Diese Dokumente sind dem Servicevertrag beizulegen. Bei Einzelunternehmen und / oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts ist eine gesonderte Aufstellung mit den Namen und Angaben sowie Kopien der Personalausweise sämtlicher Gesellschafter bzw. Inhaber dem Akzeptanzvertrag beilegen.

Laut Gesetz müssen wir gemäß § 8 GwG (s. Link) ebenfalls Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten beachten und speichern demgemäß die notwendigen Daten.

Bitte unterstützen Sie uns bei Abschluss eines Kreditkartenakzeptanzvertrags durch die Bereitstellung der entsprechenden Unterlagen.