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Neue girocard-Gebühren: Änderung der electronic cash-Händlerentgelte

Die Berechnung der electronic cash-Händlerentgelte wird sich zum 1. November 2014 grundsätzlich ändern. Die Änderungen betreffen nur electronic cash-Transaktionen, das heißt Transaktionen mit electronic cash-Karten unter Eingabe der PIN.

Anforderungen des Kartellamtes werden nun umgesetzt – Wettbewerb wird gefördert:

Vor einigen Monaten haben sich die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) – die Spitzenverbände der Banken und Sparkassen – und das Bundeskartellamt darauf geeinigt, den Wettbewerb durch eine Veränderung bei der Berechnung der electronic cash-Händlerentgelte zu fördern. Daher werden ab dem 1. November 2014 electronic cash-Transaktionen nur dann autorisiert, wenn für die Autorisierung der Transaktion, statt dem bisher von den Banken einheitlich vorgegebenen Entgelt, ein zwischen Banken und Handelsunternehmen verhandeltes Entgelt berechnet wird. 

Geregelt wird das electronic cash-System weiterhin durch die DK, welche die Bedingungen für das electronic cash-System vorgibt. In diesem Zusammenhang hat die DK die electronic cash-Zulassung – den sogenannten „Netzbetreibervertrag“ – aller Netzbetreiber, gekündigt und neue Bedingungen für das electronic cash-System entwickelt. Dies hat Auswirkungen sowohl auf die Netzbetreiber als auch auf die Handelsunternehmen. Die Netzbetreiber - und damit auch EC Cash Direkt - sind für die Aufstellung und den reibungslosen Betrieb der electronic cash-Terminals im electronic Cash System der DK verantwortlich.

Neues Konzept für electronic cash-Händlerentgelte gemäß den Anforderungen des Kartellamtes 

Die in Deutschland von der DK zugelassenen Netzbetreiber haben deshalb in den vergangenen Monaten intensiv mit der DK verhandelt. Das Ziel der Gespräche war, ein Konzept zu erarbeiten, das die Interessen aller beteiligten Banken, Netzbetreiber und Handelsunternehmen berücksichtigt und sich in dem vom Kartellamt vorgegebenen Zeitrahmen bis zum 1. November 2014 sicher umsetzen lässt. 

Die Abwicklung unterschiedlicher Entgelte für electronic cash-Transaktionen bringt hohe technologische und abrechnungstechnische Herausforderungen für Netzbetreiber und Handelsunternehmen mit sich. Das nun erarbeitete Konzept enthält Lösungen für diese technologischen und abrechnungstechnischen Aufgabenstellungen. Als Netzbetreiber möchten wir erreichen, dass unsere Kunden über den 1. November 2014 hinaus nahtlos und sicher abgesicherte electronic cash-Transaktionen durchführen können und gleichzeitig die neuen Rahmenbedingungen einhalten können. 

Die Netzbetreiber werden dazu die von der DK in diesem Zusammenhang neu geschaffene Rolle des Händlerkonzentrators wahrzunehmen. Dieser vertritt die Interessen seiner Kunden durch Verhandlungen der electronic cash-Entgelte. Diese Verhandlungen werden bereits seit Monaten Verhandlungen mit allen Verbänden und Vertretern der Banken und Sparkassen geführt. Wir als Netzbetreiber können uns hierbei, im Sinne unserer Partner und Kunden, auf unsere ausgesprochen gute Marktposition stützen.

Neue Angebote zu den Entgelten ab 01.11.2014 

Im Rahmen der Verhandlungen wurde sich nun mit der DK auf alle wesentlichen Eckpunkte geeinigt. Somit wurde kurzfristig ein neues Entgeltmodell für das electronic cash-System realisiert. Damit zahlen Sie als Händler bei EC Cash Direkt ab 01.11.2014 nur noch 

0,23% vom Umsatz – mindestens jedoch 5 Cent je Transaktion als Autorisierungsentgelt 

für die abgesicherte PIN-Zahlung. Dies bedeutet eine Einsparung von über 20% gegenüber den bisherigen ec cash Entgelten. 

Die neuen electronic cash Entgelte finden Sie ab 01. November 2014 in unseren neuen AGB.Die neuen Händlerbedingungen der DK stellen wir außerdem ab sofort unter 

zur Verfügung. 

Wichtiger Hinweis: 

Die Änderungen der Händlerbedingungen der DK gelten gemäß Ziffer 14 der Händlerbedingungen als genehmigt, wenn die Unternehmen gegen diese nicht schriftlich oder, falls vereinbart, auf elektronischem Weg Widerspruch erheben. Die Unternehmen müssen den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Händlerbedingungen an ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister absenden. Hierüber haben wir alle Kunden bereits mit separater Post informiert. 

Der unseren Geschäftsbeziehungen zugrunde liegende Terminalvertrag wird durch die Veränderungen der Händlerbedingungen der DK nicht berührt. Die Änderungen betreffen ausschließlich das Zahlverfahren electronic cash der Deutschen Kreditwirtschaft. Kreditkartenzahlungen und ELV-Zahlungen sind hiervon nicht betroffen.