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SW-Update regulatorische Anforderungen 2016

Änderungen im EC Kartenzahlungsverkehr

Hintergrund: Das girocard-System (ehemals „electronic cash“) Seit 1990 betreibt Die Deutsche Kreditwirtschaft das Zahlungssystem girocard (ehemals "electronic cash"). Gezahlt wird dabei am EC-Terminal mit der kundeneigenen girocard unter Eingabe der persönlichen Geheimzahl (PIN). Diese Zahlung wird für den Händler durch die Deutsche Kreditwirtschaft abgesichert und stellt damit im Gegensatz zum unterschriftsbasierenden ELV-Verfahren eine sicher Zahlung für den Akzeptanzpartner dar.

Als Kommunikationsweg steht neben der kontaktbehafteten Chip-Schnittstelle am EC Terminal inzwischen auch die kontaktlose NFC-Schnittstelle zur Verfügung.

In Deutschland stehen für die Akzeptanz der über 100 Millionen girocards (ehemals ec Karten) mehr als 780.000 EC Geräte im Handel sowie an Tankstellen zur Verfügung.

Zulassungsverfahren für EC Terminals

Die Betreiber dieser EC-Terminals – die Netzbetreiber im electronic cash Zahlungssystem – sowie die in diesen Netzbetrieben angeschlossenen EC-Terminals bedürfen einer Zulassung durch Die Deutsche Kreditwirtschaft. Die Zulassung von EC Terminals erfolgt als Typ-Zulassung.

Veränderungen

Gemäß der EU-Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge vom 29. April 2015 treten verschiedene Regelungen zum 9. Juni 2016 in Kraft, die für alle Kartenzahlungssysteme in der Europäischen Union und damit auch für das girocard-/electronic cash System relevant sind und schrittweise umgesetzt werden.

Im Rahmen dieser regulatorischen Anforderungen sind zahlreiche Softwareänderungen im EC Terminal notwendig. Diese wurden teilweise bereits 2016 und werden auch zukünftig schrittweise weiter umgesetzt und auf dem EC Terminal per Download installiert. Dies geschieht im laufenden Betrieb und hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Terminalbenutzung.

Die Updates sind nötig, damit Sie auch künftig sicher und entsprechend den Vorgaben der Deutsche Kreditwirtschaft Zahlungen per girocard (ec Karte) abwickeln können.

Ist Ihr Terminal nicht oder nur begrenzt aufrüstbar, wird bis spätestens 31.12.2017 ein Gerätetausch notwendig. Hierzu wird von EC Cash Direkt rechtzeitig informiert.

Wichtig: Bitte verwenden Sie für Ihre Zahlungssicherheit ausschließlich Bonrollen mit dem modifizierten SEPA-Belegtext.

Leubsdorf, Dezember 2016