Mit EC Cash Direkt bargeldlose Zahlungsmethoden akzeptieren

girocard kontaktlosVisaMastercardMaestroAmerican ExpressGoogle PayApple Pay

Neukunden-Beratung: 0800 733 55 55
(gebührenfrei) oder Rückruf anfordern

Service-Fragen: 0800-5-144-144
(gebührenfrei)

Kunde spricht am Telefon
© zinkevych stock.adobe.com

Kartenterminal mieten

Hier finden Sie eine große Auswahl an Kartenterminals zu günstigen Konditionen.

zu den Angeboten

Neukunden-Beratung:

Jetzt kostenfrei anrufen unter

0800 733 55 55

oder einfach Rückruf anfordern

Kartenterminal kaufen

Kartenterminal kaufen

Hier finden Sie eine große Auswahl an gebrauchten oder neue Kartenterminals zum Kauf inklusive Netzbetrieb.

Kartenterminal kaufen

TA 7.1 und TA7.2 Migrationsservice

Änderungen im EC Kartenzahlungsverkehr – TA 7.1

Das girocard-System (ehemals EC für „electronic cash“)

Seit 1990 betreibt Die Deutsche Kreditwirtschaft das Zahlungssystem girocard (ehemals "electronic cash"). Gezahlt wird dabei am Zahlungsterminal, auch bekannt als EC-Terminal oder EC Kartenlesegerät, mit der kundeneigenen girocard unter Eingabe der persönlichen Geheimzahl (PIN). Diese Zahlung wird für den Händler durch die Deutsche Kreditwirtschaft abgesichert und stellt damit im Gegensatz zum unterschriftsbasierenden ELV-Verfahren eine sicher Zahlung für den Akzeptanzpartner dar.

Als Kommunikationsweg steht neben der kontaktbehafteten Chip-Schnittstelle am EC Terminal inzwischen auch die kontaktlose NFC-Schnittstelle zur Verfügung.

In Deutschland stehen für die Akzeptanz der über 100 Millionen girocard Karten (ehemals EC Karten) mehr als 780.000 EC Geräte im Handel sowie an Tankstellen zur Verfügung.

Zulassungsverfahren für EC Terminals

Die Betreiber dieser EC-Terminals – die Netzbetreiber im electronic cash Zahlungssystem – sowie die in diesen Netzbetrieben angeschlossenen EC-Terminals bedürfen einer Zulassung durch Die Deutsche Kreditwirtschaft. Die Zulassung von EC Terminals erfolgt als Typ-Zulassung.

Veränderungen

Gemäß der EU-Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge vom 29. April 2015 treten verschiedene Regelungen zum 9. Juni 2016 in Kraft, die für alle Kartenzahlungssysteme in der Europäischen Union und damit auch für das girocard-/electronic cash System relevant sind und schrittweise umgesetzt werden.

Im Rahmen dieser Änderungen wird zum 31.12.2017 auch ein neuer Technischer Anhang in der Version 7.1 (TA 7.1) für EC-Karten-Zahlungen mit PIN-Eingabe (heute girocard) durch die Deutsche Kreditwirtschaft verpflichtend. Dieser regelt die technische Ausstattung der EC Kartenterminals auf dem gesamten deutschen Markt und ist die Voraussetzung für alle Händler mit girocard-Akzeptanz (ehemals electronic cash Akzeptanz).

Änderungen TA 7.1

Die neue Fassung TA 7.1 beinhaltet den Verzicht auf die Magnetstreifenautorisierung bei Zahlungen mit der girocard (ehemals ec-Karte) und stattdessen die Integration einer Notfallverarbeitung auf Basis der CHIP-Technologie in die Kartenterminals. Schon heute darf im Fall einer Störung die Magnetstreifen-Technologie nicht mehr eingesetzt werden. Die Autorisierungszentralen lehnen bereits Autorisierungsanfragen auf Basis von Magnetstreifendaten ab. Im Sinne der Ausfallsicherheit ist daher eine zeitnahe Umstellung auf TA 7.1 erforderlich.

Änderungen TA 7.2

Der neue Technische Anhang (TA) 7.2 beinhaltet erstmalig das gemeinsame Zulassungsverfahren nach DC POS 3.0 (kontaktlos und kontaktbehaftet). Die girocard kontaktlos ist hier bereits hinterlegt.

Wesentliche Änderungen in TA 7.2:

  • electronic cash kontaktlos als Option
  • vereinfachte Produktauswahl am Terminal nur noch anhand AID (nicht mehr anhand der PAN)
  • keine Unterstützung von EMV-5-Karten (nur noch electronic cash EMV 6 und 7)
  • keine Unterstützung Klartext-Offline-PIN
  • keine Unterstützung von „EAPS“-Karten mehr (aber weiterhin Öffnung für Allianzen)
  • keine Unterstützung der Spur-2-Verarbeitung mehr